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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • AGB für Webseiten und Onlinedienste

    1. Geltung dieser Bedingungen
    Diese Bedingungen gelten für die Nutzung sämtlicher von der Clipper Boardinghouse GmbH & Co. KG (im Folgenden: Clipper) angebotenen Webseiten und Onlinedienste, insbesondere auch für die Nutzung von durch Clipper angebotene Onlinedienst wie W-Lan und DSL.

    2. Datenschutz

    2.1 Im Rahmen der Nutzung dieser WebSite werden Daten im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und gespeichert. Auf den Servern werden Logfiles über den Zugriff des Besuchers der Seiten aufgezeichnet. Insbesondere werden vermerkt: Die feste bzw. dynamische IP-Adresse des aufrufenden Nutzers, aufgerufene Seiten, Browser-Typ, Referrer-Adressen, Zugriffsdatum und Zugriffszeit. Der Webmaster bzw. der Betreiber der Website kann diese Daten abrufen. Die in den Logfiles enthaltenen Daten werden ausschließlich zu statistischen Zwecken verwendet. Eine Identifizierung des Nutzers findet - sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben - nicht statt. Wir weisen darauf hin, dass Clipper nach dem Telemediengesetzes (TMG) zur Speicherung von Verbindungsdaten verpflichtet ist. Über diese Daten muss Clipper unter bestimmten Voraussetzungen den zuständigen Behörden Auskünfte erteilen. Dies dient u. a. der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten und zur Abwehr von Gefahren.

    2.2 Sollten personenbezogene Daten (Name, Adresse, E-Mail, Tel. Nr. etc) von Besuchern erhoben werden, so ist deren Angabe freiwillig. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ebenfalls rein statistischen, organisatorischen oder abrechnungstechnischen Zwecken, wenn nicht im Rahmen der Erhebung auf eine andere Zweckverwendung hingewiesen wird.

    2.3 Nutzt der Gast von Clipper die angebotenen Online Dienste wie W-Lan und/oder DSL, so verpflichtet er sich, die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, die für die der Nutzung von Webdiensten/Sites gelten, einzuhalten. Bei unsachgemäßer Benutzung behält sich Clipper, neben Schadensersatzansprüchen, eine strafrechtliche Anzeige ausdrücklich vor. Wir weisen darauf hin, daß Clipper nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Speicherung von Verbindungsdaten verpflichtet ist. Über diese Daten muß Clipper unter bestimmten Voraussetzungen den zuständigen Behörden Auskünfte erteilen. Dies dient u.a. der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren.

    3. Pflichten des Kunden

    3.1 Für sämtliche Inhalte, die der Kunde aus dem Internet bezieht, speichert oder sendet ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von Clipper zur Verfügung stellt. Clipper ist nicht verpflichtet, den Übertragungsinhalt des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

    3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die von Clipper zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und Clipper unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

    3.3 Der Kunde verpflichtet sich, Clipper unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

    3.4 Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann selbst regelmäßig zu sichern.

    3.5 Die Leistungen von Clipper dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere

    - ist der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu unterlassen;

    - dürfen die Leistungen nicht für Versuche zum unbefugten Abruf von Informationen und Daten oder zum unbefugten Eindringen in Datennetze genutzt werden;

    - dürfen keine ausführbaren Routinen (z.B. Spyware, Dialer, usw.) automatisch, unauthorisiert und versteckt auf Rechner der Internet-Nutzer transferiert werden.

    3.6 Es dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen insbesondere Informationen, die im Sinne der §§130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des §184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Ferner behält sich Clipper ausdrücklich vor, sofort entsprechende straf- und zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Von weiteren Regressansprüchen, die durch diese Handlungen gegenüber Clipper gestellt werden, stellt der Kunde Clipper vollumfänglich auf erstes schriftliches Anfordern frei.

    3.7 Es obliegt dem Kunden, eine spezielle Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist. Clipper haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde seine Systeme über die Netzwerk-Infrastruktur von Clipper mit dem Internet verbindet.

    4. Haftung
    Clipper übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte aller gelinkten/verknüpften Seiten. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise. Clipper haftet auch nicht dafür, dass ein störungsfreier Zugang ins Internet jederzeit verfügbar ist und über das Internet aufgerufene Seiten bzw. abgerufene E-Mails keine Viren enthalten respektive übertragen. Der Ausschluss der Haftung von Clipper gem. dieser Ziffer 4. gilt nicht, sofern und soweit Clipper vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

    5. Copyright
    Für sämtliche von Clipper erstellten Webseiten, Datenträger und Inhalte sind Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. oder sonstige nicht persönliche Nutzung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Clipper zulässig. Auf Inhalte darf jederzeit gelinkt werden, sofern die Inhalte alleiniger Bestandteil eines Browserfensters sind. Das sogenannte Inline-Framing, bei dem WebSite-Inhalte im Frameset anderer Webseiten dargestellt werden, sind untersagt. Dem Kunden ist bekannt, dass die Seiten und Hyperlinks von Clipper redaktionell aufgearbeitet werden. Das Kopieren der Seiten von Clipper, der verwendeten Links, der Grafiken und des Layouts für nicht ausschließlich private Zwecke ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Clipper gestattet.

    6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    6.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    6.2 Im kaufmännischen Verkehr, wenn also der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Clipper Boardinghouse GmbH & Co. KG. Das gilt auch für den Fall, dass der Gast als Nichtkaufmann die Voraussetzung von § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung Clipper nicht bekannt ist.

  • AGB der Clipper Boardinghouse GmbH & Co KG

    1. Geltung dieser Bedingungen

    1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich der zukünftigen zwischen dem Besteller (im Folgenden: Gast) und der Clipper Boardinghouse GmbH & Co. KG, Hamburg (im Folgenden kurz: Boardinghouse oder auch CHB). Dies erfasst Hotelaufnahmeverträge und sämtliche anlässlich der Durchführung dieser Verträge erbrachten Leistungen in bzw. auf sämtlichen jeweils zur Clipper gehörenden Gebäuden und Flächen.

    1.2 Für die Reservierung und Inanspruchnahme von Konferenz-, Bankett- und weiteren Veranstaltungsräumen der Clipper gelten jeweils gesonderte Bestimmungen.

    1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Ihnen wird widersprochen.

    2. Vertragsschluss

    2.1 Angebote des Boardinghouses sind bis zum erfolgten Vertragsabschluß freibleibend und unverbindlich.

    2.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Apartment nach Antrag des Gastes durch Annahme des Boardinghouses gebucht oder, falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht erfolgen konnte, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ist der buchende Gast nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Gast und der Nutzer dem Boardinghouse als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus der Buchung.

    2.3 Es steht dem Boardinghouse frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

    2.4 Ist der Gast Unternehmer, ist für den Inhalt von Buchungen ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung des Boardinghouses maßgeblich, sofern der Gast nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an das Boardinghouse ist auf jeden Fall dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie diesem nicht innerhalb sieben Tagen zugegangen ist.

    2.5 Bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) ist der Veranstalter verpflichtet, dem Boardinghouse bis spätestens 7 Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen.

    3. Salvatorische Vertragsklausel
    Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle jeweils die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Gastes ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem jeweiligen Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    4. Bereitstellung und Abreise

    4.1 Gebuchte Apartments stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Boardinghouse das Recht vor, gebuchte Apartments nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

    4.2 Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments bzw. Räumlichkeiten besteht nicht. Sind in der Buchungsbestätigung bestimmte Apartments zugesagt, sind diese aber nicht verfügbar, so kann das Boardinghouse gleichwertigen Ersatz im Haus zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.

    4.3 Eine Unter- oder Weitervermietung der Suiten ist ausgeschlossen. Die Belegung der Apartments mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghouses.

    4.4 Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, eine entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthalts, Depositzahlung oder ähnliches) an der Rezeption zu hinterlegen und den polizeilichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.

    4.5 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Boardinghouses und gegen Berechnung mitgebracht werden.

    4.6 Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitpunkt muss das Apartment geräumt sein. Die Inanspruchnahme des Apartments nach 11:00 Uhr am Abreisetag kann das Boardinghouse im Falle der Inanspruchnahme bis 14 Uhr mit dem Tagespreis (Logispreis / Listenpreis) und ab 14 Uhr mit dem vollen Übernachtungspreis berechnen. Der Gast verpflichtet sich zur Zahlung dieses zusätzlichen Entgelts.

    4.7 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Hotelaufnahmevertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache mit der Rezeption möglich. Diese Absprache soll mindestens vor Ablauf der Hälfte des Aufenthaltszeitraumes erfolgen und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Rezeption. Die schriftliche Bestätigung gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Hotelaufnahmevertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.

    5. Stornierung

    5.1 Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes beim Hotelaufnahmevertrag reduziert sich dabei nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des Boardinghouses, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen. Auf Ziffer 2.3 dieser Bedingungen wird verwiesen. Eine teilweise Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

    5.2 Für Reservierungen bis 7 Übernachtungen pro Suite außerhalb von Messe- und Sonderzeiträumen ist eine kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer späteren Stornierung reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 70 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen Übernachtungen auf 70 % des Übernachtungspreises der 1. Nacht. Nimmt der Gast die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, bei reinen Übernachtungen auf 80 % des Übernachtungspreises der 1. Nacht. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.5.

    5.3 Für Reservierungen für mehr als 7 Übernachtungen pro Apartment ist eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums (geplante Anreise) möglich. Im Falle einer Stornierung bis 4 Tage vor Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 70 % des vereinbarten Preises für die ersten drei Nächte. Im Falle einer Stornierung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) bis 18 Uhr beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80 % des vereinbarten Preises für die ersten drei Nächte. Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 80 % des vereinbarten Preises für die ersten drei Nächte Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.5.

    5.4 Für Gruppen (≥ 8 Suiten) oder für Reservierungen von Apartments für Messe- und Sonderzeiträume ist eine kostenfreie vollständige Abbestellung bis 28 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Leistungszeitraums möglich. Im Falle einer Stornierung bis 14 Tage vor Ankunft reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 70 % des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung bis 7 Tage vor Ankunft beträgt die Zahlungsverpflichtung des Gastes 80 % des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Im Falle einer Stornierung am Anreisetag (ab 0.00 Uhr) bis 18 Uhr reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Gastes auf 90 % des vereinbarten Preises für das Gesamtkontingent. Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, wird der gesamte Arrangementpreis für das Gesamtkontingent in Rechnung gestellt. Die Reduzierungen verstehen sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.5.

    5.5 Das Boardinghouse wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Apartments nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt dem Boardinghouse eine erneute Vermietung der Apartments für den vereinbarten Leistungszeitraum, so reduziert sich die nach Ziffern 5.2 bis 5.4 bestehende Zahlungspflicht auf den Betrag, um den die Summe aus der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Gast vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung möglich.

    6. Preise / Zahlungen / Aufrechnung / Abtretung

    6.1 Die Preise bestimmen sich nach der Preisliste des Boardinghouses, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Geltung hat und gelten einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wurde in der Buchungsbestätigung ein Preis zugesagt, so ist dieser maßgeblich. Liegt die Buchung länger als 4 Monate zurück, kann das Boardinghouse den dort genannten Preis angemessen anpassen, höchstens aber um 5 %.

    6.2 Das Boardinghouse kann bei Buchung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Gastes verlangen.

    6.3 Rechnungen des Boardinghouses sind nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.

    6.4 Der Gast ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Recht stützt, unbestritten ist oder wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Gastes gegen das Boardinghouse an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Boardinghouses erfolgen.

    6.4 Ausschließlich Gäste, die Zimmer / Leistungen des Boardinghouses im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen (Geschäftskunden innerhalb Deutschlands) haben die Möglichkeit, nach Prüfung der Bonität, eine Kreditvereinbarung mit dem Boardinghouse einzugehen. Aufgrund dieser Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang netto zahlbar. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung. Nach weiteren 14 Tage erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung der Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 2,50. Nach weiteren 7 Tagen erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung weiterer Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 5, mit dem Hinweis, bei nicht erfolgter Begleichung, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Das Boardinghouse behält sich ausdrücklich vor, die Sicherheitsleistung des wohnenden Gastes zur Tilgung der Forderung heran zu ziehen.

    7. Kündigung

    7.1 Das Boardinghouse kann aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    - Vorauszahlungen nach Ziffer 6.2 nicht bis zum vereinbarten Datum (sofern keine Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet werden;

    - höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von dem Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

    - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel der Person des Gastes, des Veranstalters oder des Zwecks, gebucht werden;

    - das Boardinghouse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Übernachtung / Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghouses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouses zuzurechnen ist;

    - eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt.

    7.2 Das Boardinghouse setzt den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen der Kündigung entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Boardinghouses bleiben unberührt.

    8. Haftung

    8.1 Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Boardinghouses, auch in technischen Einrichtungen und Konferenzräumen, hinterlassen werden, gelten nur dann als eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem berechtigten Mitarbeiter des Boardinghouses in Obhut genommen werden. In den Apartments gilt als eingebracht, was der aus dem Vertrag berechtigte Gast eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen. Für Beschädigung oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien ist die Haftung des Boardinghouses auf 3.500 Euro beschränkt; für Geld, Wertpapier und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800 Euro. Auch für diesen Anspruch wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Sache gilt Ziffer 8.7. Gegenstände, die der Gast im Boardinghouse zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Boardinghouse verpflichtet sich, solche Gegenstände 6 Monate aufzubewahren. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden diese gegen Quittierung dem Finder ausgehändigt. Eine Haftung des Boardinghouses ist insofern ausgeschlossen.

    8.2 Das Boardinghouse bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Haftung des Boardinghouses wegen der Folgen unterlassener Weckrufe ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt auch für den automatischen Weckcomputer.

    8.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Boardinghousegarage oder auf einem Boardinghouseparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Boardinghousegrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet das Boardinghouse nicht. Eine Überwachungspflicht des Boardinghouses besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Boardinghouse unverzüglich anzuzeigen. Ziffern 8.6 gilt entsprechend.

    8.4 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 8.1 bis 8.3 ist die Haftung des Boardinghouses für Schäden gleich welcher Art (vertraglich oder deliktisch) ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht

    - für Schäden, die das Boardinghouse vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;

    - in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie - vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 8.5 und Ziffer 8.6 - für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch das Boardinghouse beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.

    8.5 In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Boardinghouses - mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit - jedoch auf den vertragstypischen, für das Boardinghouse bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Boardinghouses für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Gastes zuzurechnen sind.

    8.6 Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Boardinghouse anzuzeigen. Ansprüche des Gastes sind innerhalb von 14 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Boardinghouse schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Schadensersatzansprüche des Gastes wegen leichter Fahrlässigkeit des Boardinghouses gem. den vorstehenden Ziffern 8.4 und 8.5 sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch das Boardinghouse oder deren Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden.

    8.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in den Ziffern 8.1 bis 8.6 gelten auch für die Haftung des Boardinghouses für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Boardinghouses.

    8.8 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.

    8.9 Soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgesehen, verjähren alle Haftungsansprüche aus oder in Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Aushandeln, dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages ebenso wie sämtliche weiteren gesetzlichen, auch deliktischen Haftungsansprüche in einem Jahr ab dem Tag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet wurde bzw. werden sollte.

    9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

    9.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der CLIPPER.

    9.2 Im kaufmännischen Verkehr, wenn also der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der CLIPPER. Das gilt auch für den Fall, dass der Gast als Nichtkaufmann die Voraussetzung von § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung dem Boardinghouse nicht bekannt ist.

    9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    10. Datenschutz
    Das Boardinghouse ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Gast - auch wenn diese von Dritten stammen - im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von dem Boardinghouse beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.

  • AGB für Tagungen und Veranstaltungen

    1. Geltung dieser Bedingungen

    1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich der zukünftigen zwischen dem Besteller (im Folgenden auch: Veranstalter) und der Clipper Boardinghouse GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz: Boardinghouse). Dies erfasst Verträge über die Reservierung und Inanspruchnahme von Konferenz-, Bankett- und weiteren Veranstaltungsräumen des Boardinghouses zur Durchführung von Veranstaltungen sowie sämtliche anlässlich der Durchführung dieser Verträge erbrachten Leistungen und Lieferungen in bzw. auf sämtlichen jeweils zum Boardinghouse gehörenden Gebäuden und Flächen.

    1.2 Für die Reservierung von Suiten und sämtliche anlässlich der Durchführung dieser Verträge erbrachten Leistungen des Boardinghouses gelten jeweils gesonderte Bestimmungen.

    1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Ihnen wird widersprochen.

    2. Vertragsschluss

    2.1 Angebote des Boardinghouses sind bis zum erfolgten Vertragsabschluß freibleibend und unverbindlich.

    2.2 Der Vertrag über die Reservierung und Nutzung der Konferenz- und Banketträume kommt durch die vom Boardinghouse gegenüber dem Besteller schriftlich bestätigte Anfrage zustande.

    2.3 Ist der Besteller nicht Veranstalter, so haften beide gemeinsam für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner. Entsprechendes gilt, wenn der Veranstalter einen gewerblichen Vermittler eingeschaltet hat.

    2.4 Der Veranstalter haftet auch für die Bezahlung der durch die Veranstaltungsteilnehmer zusätzlich bestellten oder sonstigen vom Boardinghouse in Zusammenhang mit der Veranstaltung gegenüber Dritten erbrachten Leistungen oder Auslagen.

    3. Salvatorische Vertragsklausel
    Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle jeweils die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Bestellers ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem jeweiligen Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    4. Eckdaten der Veranstaltung

    4.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Boardinghouse bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine endgültige Liste der Teilnehmer zu überlassen. Eine zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung dann tatsächlich geringere als die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl wird grundsätzlich nicht berücksichtigt; sie geht zu Lasten des Veranstalters.

    4.2 Überschreitet die Teilnehmerzahl die vereinbarte Anzahl, so akzeptiert das Boardinghouse dies bis zu einer Erhöhung um 5%; das Boardinghouse sagt insoweit einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu. Eine Veranstaltung mit höherer Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghouses; andernfalls ist der Veranstalter nicht berechtigt, die Veranstaltung mit einer erhöhten Teilnehmerzahl durchzuführen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Im Falle der Zustimmung wird die erhöhte Teilnehmerzahl Vertragsbestandteil. Erscheinen bei der Veranstaltung weniger Teilnehmer, ist das Boardinghouse dennoch berechtigt, die zusätzlichen Aufwendungen unabhängig von der späteren tatsächlichen Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

    4.3 Reservierte Räume stehen dem Veranstalter nur innerhalb es schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme bedarf der Zustimmung des Boardinghouses und wird ggf. nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.

    4.4 Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten besteht nicht, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Sind die vereinbarten Räumlichkeiten nicht verfügbar, so kann das Boardinghouse gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen, wenn dies nicht zuvor anders vereinbart wurde und sofern die Raumänderung für den Veranstalter zumutbar ist.

    4.5 Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume und -flächen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghouses.

    4.6 Der Veranstalter ist verpflichtet, das Boardinghouse unaufgefordert spätestens bei Vertragsschluss darauf hinzuweisen, wenn die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghouses in der Öffentlichkeit zu gefährden.

    5. Stornierung

    5.1 Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für einen Rücktritt bzw. eine Stornierung seitens des Bestellers gelten im Einzelnen die nachfolgend genannten Bedingungen. Dabei reduziert sich, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, die Zahlungsverpflichtung des Veranstalters nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des Boardinghouses, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen. Auf Ziffer 2.3 dieser Bedingungen wird verwiesen.

    5.2 Der Besteller kann durch schriftliche Mitteilung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei von dem Vertrag zurücktreten bzw. die Bestellung stornieren. Wird eine Buchung weniger als 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn getätigt, gelten die Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.3 und 5.4 mit Zustandekommen des Vertrages.

    5.3 Das Boardinghouse kann im Falle eines Rücktritts bzw. einer Stornierung, die weniger als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, das vereinbarte Entgelt verlangen; vereinbartes Entgelt sind zum einen die vertraglich vereinbarten Bereitstellungskosten der reservierten Räume und zum anderen entweder der garantierte Umsatz oder, wenn keine Umsatzgarantie vereinbart wurde, der zu erwartende Speisen- und Getränkeumsatz, wobei der Berechnung die vertraglich vereinbarte Personenzahl und der vereinbarte Leistungsumfang zugrunde gelegt werden. Das Boardinghouse muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und dasjenige anrechnen lassen, was es aus einer anderweitigen Vermietung erlangt. Das Boardinghouse wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Veranstaltungsräume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.

    5.4 Im Einzelnen erfolgt die Berechnung nach Ziffer 5.3 wie folgt:

    - Für die Stornierung von Buchungen von Konferenz- und Banketträumen bis zu acht Tagen und länger vor Veranstaltungsbeginn beträgt der Abzug für ersparte Aufwendungen je nicht erschienenem Veranstaltungsteilnehmer pauschal 60 Prozent des je Veranstaltungsteilnehmer vereinbarten Entgeltes.

    - Für die Stornierung von Buchungen von Konferenz- und Banketträumen sieben Tage und weniger vor Veranstaltungsbeginn beträgt der Abzug für ersparte Aufwendungen je nicht erschienenem Veranstaltungsteilnehmer pauschal 30 Prozent des je Veranstaltungsteilnehmer vereinbarten Entgeltes.

    - Für die Stornierung von Suiten für die Veranstaltungsteilnehmer gelten nach Ziffer 1.2 gesonderte Bedingungen.

    6. Preise / Zahlungen / Aufrechnung / Abtretung

    6.1 Die Preise bestimmen sich nach der Preisliste des Boardinghouses, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Geltung hat. Wurde in der Veranstaltungsbestätigung ein Festpreis vereinbart, so ist dieser maßgeblich. Liegt der Vertragsschluss länger als 4 Monate vor dem Termin der Veranstaltung, kann das Boardinghouse den ursprünglich genannten Preis angemessen anpassen, höchstens aber um 5 %.

    6.2 Das Boardinghouse kann bei Buchung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Veranstalters verlangen. Ebenso kann das Boardinghouse die Stellung angemessener SIcherheiten (Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung verlangen.

    6.3 Rechnungen des Boardinghouses sind nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.

    6.4 Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Recht stützt, unbestritten ist oder wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Veranstalters gegen das Boardinghouse an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Boardinghouses erfolgen.

    6.4 Ausschließlich Veranstalter, die Leistungen des Boardinghouses im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen (Geschäftskunden) haben die Möglichkeit, nach Prüfung der Bonität, eine Kreditvereinbarung mit dem Boardinghouse einzugehen. Aufgrund dieser Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang netto zahlbar. Nach diesem Zeitraum erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung. Nach weiteren 14 Tage erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung der Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 2,50. Nach weiteren 7 Tagen erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung unter Hinzurechnung weiterer Verzugszinsen und einer Mahngebühr von € 5, mit dem Hinweis, bei nicht erfolgter Begleichung, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Das Boardinghouse behält sich ausdrücklich vor, die Sicherheitsleistung des wohnenden Veranstalters zur Tilgung der Forderung heran zu ziehen.

    7. Kündigung durch ein Haus der Clipper Boardinghouse & Boardinghouse GmbH & Co. KG

    7.1 Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Boardinghouse kann insbesondere dann den Vertrag kündigen, wenn

    - die Vorauszahlungen nach Ziffer 6.2 nicht bis zum vereinbarten Datum (sofern keine Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet werden.

    - höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von dem Boardinghouse nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

    - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel der Person des Veranstalters, des Gasts oder des Zwecks, gebucht werden;

    - das Boardinghouse begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghouses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouses zuzurechnen ist;

    - eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt.

    - der Veranstalter gegen Ziffer 8.6 verstößt.

    7.2 Das Boardinghouse setzt den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Boardinghouses bleiben unberührt.

    8. Gestaltung der Konferenz- und Banketträume; Mitbringen von Gegenständen, Speisen und Getränken

    8.1 Dekorationsmaterial und sonstige Ausstattungsgegenstände für die Veranstaltung kann der Veranstalter innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anliefern; er muss sie innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende wieder abholen. Andernfalls behält sich das Boardinghouse das Recht vor, die Entfernung auf Kosten des Veranstalters selbst vorzunehmen und das Material und die Gegenstände kostenpflichtig zu lagern. Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.

    8.2 Dekorationsmaterial und ähnliche Gegenstände dürfen an Decken, Wänden und sonstigen Einrichtungsbestandteilen des Boardinghouses nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Boardinghouses angebracht werden.

    8.3 Dekorationsmaterial und sonstige Ausstattungsgegenstände dürfen nur mitgebracht werden, wenn sie den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Verlangen des Boardinghouses ist der Veranstalter verpflichtet, die Unbedenklichkeit durch die Feuerwehr schriftlich bestätigen zu lassen. Liegt eine Bestätigung nicht vor, dürfen die Materialien und Gegenstände nicht in den Räumlichkeiten des Boardinghouses verwendet werden. Ggf. kann das Boardinghouse das sofortige Entfernen aus dem Gebäude verlangen. Auf Ziffer 9. dieser Bedingungen wird verwiesen.

    8.4 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann darüber allerdings eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr berechnet.

    8.5 Verpackungsmaterial, das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Veranstalter oder durch Dritte anfällt, muss vor oder unverzüglich nach der Veranstaltung vom Veranstalter auf eigene Kosten entsorgt werden. Andernfalls behält sich das Boardinghouse vor, das Material auf Kosten des Veranstalters zu entsorgen.

    8.6 Der Veranstalter darf Namen, Firma und etwaige Marken des Boardinghouses im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem Boardinghouse nutzen. Dies gilt sowohl für die Veröffentlichung für Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu den Veranstaltungen enthalten als auch für jede Art von Werbung und Information, durch die ein Bezug zum Boardinghouse hergestellt wird.

    9. Behördliche Erlaubnisse

    9.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die notwendigen behördlichen Erlaubnisse für die Veranstaltungen selbst rechtszeitig zu beschaffen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entsprechende Nachweise sind dem Boardinghouse auf Verlangen vorzulegen. Der Veranstalter ist für die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Vorgaben verantwortlich.

    9.2 An Dritte zu entrichtende Abgaben (z.B. Vergnügungssteuer etc.) sind durch den Veranstalter direkt an den jeweiligen Kostengläubiger (z.B. GEMA) zu zahlen. Der Veranstalter stellt das Boardinghouse insofern von etwaigen Forderungen auf erstes schriftliches Anfordern frei.

    10. Haftung des Veranstalters
    Die Haftung des Veranstalters für Verluste oder Beschädigungen am Eigentum des Boardinghouses erstreckt sich auch auf solche Verluste oder Beschädigungen, die schuldhaft durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen und durch die Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind. Das Boardinghouse behält sich vor, etwaige Sicherheitsleistungen nach Ziffer 6.2 für die Deckung der entstandenen Kosten zu verwenden.

    11. Haftung des Boardinghouses

    11.1 Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Boardinghouses, auch in technischen Einrichtungen und Konferenzräumen, hinterlassen werden, gelten nur dann als eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem berechtigten Mitarbeiters des Boardinghouses in Obhut genommen werden. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen. Für Beschädigung oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien ist die Haftung des Boardinghouses auf 3.500 Euro beschränkt; für Geld, Wertpapier und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800 Euro. Auch für diesen Anspruch wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Sache gilt Ziffer 11.6. Gegenstände, die der jeweilige Veranstalter bzw. Teilnehmer an einer Veranstaltung im Boardinghouse zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Veranstalters nachgesandt. Das Boardinghouse verpflichtet sich, solche Gegenstände 6 Monate aufzubewahren. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden diese gegen Quittierung dem Finder ausgehändigt. Eine Haftung des Boardinghouses ist insofern ausgeschlossen.

    11.2 Soweit dem jeweiligen Veranstalter bzw. Teilnehmer an einer Veranstaltung ein Stellplatz in der Boardinghousegarage oder auf einem Boardinghouseparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Boardinghousegrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet das Boardinghouse nicht. Eine Überwachungspflicht des Boardinghouses besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Boardinghouse unverzüglich anzuzeigen. Ziffer 11.6 gilt entsprechend.

    11.3 Soweit das Boardinghouse technische oder sonstige Einrichtungen für den Veranstalter beschafft, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet insofern allein und stellt das Boardinghouse von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Das Boardinghouse haftet nicht dafür, dass bestellte Einrichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft geliefert werden

    11.4 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 11.1 bis 11.3 ist die Haftung des Boardinghouses für Schäden gleich welcher Art (vertraglich oder deliktisch) ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht

    - für Schäden, die das Boardinghouse vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;

    - in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie - vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 11.4 und 11.5 - für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch das Boardinghouse beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht.

    11.5 In den Fällen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Boardinghouses - mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit - jedoch auf den vertragstypischen, für das Boardinghouse bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Boardinghouses für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Veranstalters zuzurechnen sind.

    11.6 Der Veranstalter ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Boardinghouse anzuzeigen. Ansprüche des Veranstalters sind innerhalb von 14 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Boardinghouse schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Schadensersatzansprüche des Veranstalters wegen leichter Fahrlässigkeit des Boardinghouses gem. den vorstehenden Ziffern 11.4 und 11.5 sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch das Boardinghouse oder deren Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden.

    11.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in den Ziffern 11.1 bis 11.6 gelten auch für die Haftung des Boardinghouses für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Boardinghouses.

    11.8 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.

    11.9 Soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgesehen, verjähren alle Haftungsansprüche aus oder in Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Aushandeln, dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages ebenso wie sämtliche weiteren gesetzlichen, auch deliktischen Haftungsansprüche in einem Jahr ab dem Tag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet wurde bzw. werden sollte.

    12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

    12.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Boardinghouses.

    12.2 Im kaufmännischen Verkehr, wenn also der Veranstalter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Boardinghouses. Das gilt auch für den Fall, dass der Veranstalter als Nichtkaufmann die Voraussetzung von § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung dem Boardinghouse nicht bekannt ist.

    12.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    13. Datenschutz
    Das Boardinghouse ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Besteller - auch wenn diese von Dritten stammen - im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von dem Boardinghouse beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.